JUGENDORDNUNG


DES


FLENSBURGER HOCKEY-CLUB E. V.


1 Jugendwart/-in 

Der / Die Jugendwart/-in ist zuständig für die Jugendarbeit im Flensburger Hockey-Club e. V.

 

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • die Koordinierung der gesamten Vereinsjugendarbeit

  • die überfachliche Jugendarbeit

  • die Vertretung der Jugend im Vorstand

  • die Vertretung der Jugend innerhalb der Sportjugend (KSB), des Orts­jugend­rings und gegenüber der behördlichen Jugendpflege

 

2 Jugendausschuss 

Zur Unterstützung des / der Jugendwarts/-in besteht ein Jugendausschuss

Ihm gehören an:

  • der / die Jugendwart/in

  • die Jugendsprecher

Beratend können auf Einladung weitere Mitglieder des FHC z.B. “Ansprechpartner in Kinder und Jugendschutz“ hinzutreten.

Den Vorsitz im Jugendausschuss führt der Jugendwart.

 Aufgabe des Jugendausschusses ist es, Jugend­ver­an­stalt­ungen im Verein zu koordinieren, die gemeinsamen Ver­an­staltungen zu planen und darüber zu beschließen.



 

3 Jugendversammlung

Die Jugendversammlung setzt sich zusammen aus allen Kindern und Jugend­lichen des Vereins im Alter bis zu 18 Jahren und dem / der Jugendwart/-in 

Die Jugendversammlung berät und beschließt über gemeinsame Ver­an­stal­tung­en, unter­breitet Vorschläge zu Vereinsgestaltung und wählt den / die Jugend­wart/in und die Jugendsprecher.

 

Die Leitung der Jugendversammlung hat der / die Jugendwart/-in

Die Jugendversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Auf Antrag von 10 % der Mitglieder der Jugendabteilung muss eine Jugend­versammlung ein­berufen werden.

 

4 Kinder und Jugendschutz im FHC

Der Flensburger Hockey-Club e.V. erstellt hierzu ein Schutzkonzept. Dieses Schutz­konzept enthält mindestens einen / eine Ansprechpartner im Kinder- und Jugend­schutz.

 

5 Wahlverfahren

Der / Die Jugendwart/-in und die Jugendsprecher werden von der Jugend­ver­samm­lung gewählt. Jede Mannschaft wählt einen Sprecher, der gleichzeitig Mann­schafts­führer ist. 

In Spielgemeinschaften spielende oder keiner Mann­schaft zuzuordnende Mitglieder der Jugendversammlung können auch jeweils einen Sprecher wählen, der nicht gleichzeitig Mannschaftsführer sein muss. Die Jugend­sprecher können, wenn gewünscht, einen Gesamtjugendsprecher wählen.

Der / Die Jugendwart/-in wird auf der Jahres­haupt­ver­sammlung des Flensburger Hockey-Club e. V. bestätigt

Wird eine Bestätigung nicht vorgenommen, so muss die Jugendversammlung der Ab­tei­lung bzw. des Gesamt­vereins erneut eine/n Jugendwart bzw. Jugend­wartin wählen. Die Ablehnungsgründe sind der Jugendabteilung bekannt zu geben.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält.

Die Wahl erfolgt auf die Dauer von 2 Jahren. Eine Wieder­wahl ist unbegrenzt möglich. Die Wahl muss vor der Jahres­hauptversammlung durchgeführt werden.

Der / Die Jugendwart/-in muss mit Sitz und Stimme im Vorstand des Flensburger Hockey-Club e. V. vertreten sein, um dort die Belange der jugendlichen Mitglieder zu ver­treten.

Die Jugendabteilung verfügt über die ihr zur Verfügung gestellten Mittel zweck­gebunden in eigener Zuständigkeit mit Rechnungslegung über die Hauptkasse des Flens­burger Hockey-Club e. V.

 

Inkrafttreten

 

Diese Jugendordnung tritt am 12. November 2025 in Kraft. Mit diesem Tag verliert die bisherige Jugendordnung ihre Gültigkeit. 
           
Beschlossen in der ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammmlung) vom 12. November 2025

 

Flensburg, 12. November 2025

Jörg Petersen             Liv Schoch
1. Vorsitzender           2. Vorsitzende