JUGENDORDNUNG
DES
FLENSBURGER HOCKEY-CLUB E. V.
1 Jugendwart/-in
Der / Die Jugendwart/-in ist zuständig für die Jugendarbeit im Flensburger Hockey-Club e. V.
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
die Koordinierung der gesamten Vereinsjugendarbeit
die überfachliche Jugendarbeit
die Vertretung der Jugend im Vorstand
die Vertretung der Jugend innerhalb der Sportjugend (KSB), des Ortsjugendrings und gegenüber der behördlichen Jugendpflege
2 Jugendausschuss
Zur Unterstützung des / der Jugendwarts/-in besteht ein Jugendausschuss
Ihm gehören an:
der / die Jugendwart/in
die Jugendsprecher
Beratend können auf Einladung weitere Mitglieder des FHC z.B. “Ansprechpartner in Kinder und Jugendschutz“ hinzutreten.
Den Vorsitz im Jugendausschuss führt der Jugendwart.
Aufgabe des Jugendausschusses ist es, Jugendveranstaltungen im Verein zu koordinieren, die gemeinsamen Veranstaltungen zu planen und darüber zu beschließen.
3 Jugendversammlung
Die Jugendversammlung setzt sich zusammen aus allen Kindern und Jugendlichen des Vereins im Alter bis zu 18 Jahren und dem / der Jugendwart/-in
Die Jugendversammlung berät und beschließt über gemeinsame Veranstaltungen, unterbreitet Vorschläge zu Vereinsgestaltung und wählt den / die Jugendwart/in und die Jugendsprecher.
Die Leitung der Jugendversammlung hat der / die Jugendwart/-in
Die Jugendversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Auf Antrag von 10 % der Mitglieder der Jugendabteilung muss eine Jugendversammlung einberufen werden.
4 Kinder und Jugendschutz im FHC
Der Flensburger Hockey-Club e.V. erstellt hierzu ein Schutzkonzept. Dieses Schutzkonzept enthält mindestens einen / eine Ansprechpartner im Kinder- und Jugendschutz.
5 Wahlverfahren
Der / Die Jugendwart/-in und die Jugendsprecher werden von der Jugendversammlung gewählt. Jede Mannschaft wählt einen Sprecher, der gleichzeitig Mannschaftsführer ist.
In Spielgemeinschaften spielende oder keiner Mannschaft zuzuordnende Mitglieder der Jugendversammlung können auch jeweils einen Sprecher wählen, der nicht gleichzeitig Mannschaftsführer sein muss. Die Jugendsprecher können, wenn gewünscht, einen Gesamtjugendsprecher wählen.
Der / Die Jugendwart/-in wird auf der Jahreshauptversammlung des Flensburger Hockey-Club e. V. bestätigt
Wird eine Bestätigung nicht vorgenommen, so muss die Jugendversammlung der Abteilung bzw. des Gesamtvereins erneut eine/n Jugendwart bzw. Jugendwartin wählen. Die Ablehnungsgründe sind der Jugendabteilung bekannt zu geben.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält.
Die Wahl erfolgt auf die Dauer von 2 Jahren. Eine Wiederwahl ist unbegrenzt möglich. Die Wahl muss vor der Jahreshauptversammlung durchgeführt werden.
Der / Die Jugendwart/-in muss mit Sitz und Stimme im Vorstand des Flensburger Hockey-Club e. V. vertreten sein, um dort die Belange der jugendlichen Mitglieder zu vertreten.
Die Jugendabteilung verfügt über die ihr zur Verfügung gestellten Mittel zweckgebunden in eigener Zuständigkeit mit Rechnungslegung über die Hauptkasse des Flensburger Hockey-Club e. V.
Inkrafttreten
Diese Jugendordnung tritt am 12. November 2025 in Kraft. Mit diesem Tag verliert die bisherige Jugendordnung ihre Gültigkeit.
Beschlossen in der ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammmlung) vom 12. November 2025
Flensburg, 12. November 2025
Jörg Petersen Liv Schoch
1. Vorsitzender 2. Vorsitzende
